EU-Parlament hat den AI-Act zur Regulierung von KI zugestimmt

Bild Eu-Paralament stimmt AI-Act zu

Das Europäische Parlament hat dem Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union – dem AI-Act – mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. 523 Abgeordnete stimmten für das Gesetz und 46 waren dagegen. Damit ist der AI-Act weltweit die erste staatliche Regulierung für künstliche Intelligenz.

Einteilung der KI in Risikoklassen

Der AI-Act sieht vor, die KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen einzuteilen, die unterschiedliche Anforderungen festlegen. Grundsätzlich sind Transparenz und Erklärbarkeit von KI notwendig und besonders gefährliche KI-Anwendungen werden verboten. Hochrisiko-KI-Systemen müssen die Einhaltung der Verordnung durch eine von den Herstellern durchgeführte Konformitätsbewertungen nachzuweisen. KI-Hersteller, die gegen den AI-Act verstoßen, werden mit empfindlichen Geldbußen bestraft. Viele Kritiker des AI-Acts finden den Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte nicht ausreichend geregelt. Bemängelt wird, dass die KI-Verordnung keinen hinreichenden Schutz gegen den Missbrauch von KI-Technologien zur Kontrolle und Überwachung der Bürger: innen im Zusammenhang mit biometrischer Identifizierung vorsieht. Außerdem wird kritisiert, dass der AI-Act nicht genügend Rechenschaftspflicht und Transparenz für Behörden und Unternehmen garantiert, was das Risiko von Diskriminierung und Missbrauch steigert.

KI-Branche in Europa und deren Möglichkeiten

Die meisten Abgeordneten sind der Meinung, dass der AI-Act viele positive Möglichkeiten für die europäische KI-Branche bietet. Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um bei der Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherzustellen, dass diese im Einklang mit europäischen Standards und Werten stehen.

Dadurch, dass der AI-Act weltweit die erste Regulierung darstellt, wird er sicherlich auch international als Vorbild dienen. “Made in EU” soll künftig als Label für vertrauenswürdige KI stehen.

Vor den Europawahlen im Sommer könnte der AI-Act noch in Kraft treten, wobei erwartet wird, dass die Regelung erst nach zwei Jahren greifen wird. Die Verbote aus dem AI-Act werden bereits nach sechs Monaten wirksam. Die Mitgliedstaaten können die Gesetzgebung noch verbessern. Sie können auf nationaler Ebene strengere Regelungen als im AI-Act vorgesehen umsetzen, zum Beispiel bei der biometrischen Kontrolle. In Deutschland hat die Regierung bereits angekündigt, eine biometrische Echtzeitüberwachung nicht zuzulassen.